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European Accessibility Act EAA

Barrierefreiheit im digitalen Raum wird immer wichtiger. Der European Accessibility Act (EAA) soll den Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der EU vereinheitlichen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.

In der Europäischen Union (EU) gelten ab Mitte 2025 strengere Richtlinien bezüglich digitaler Barrierefreiheit. Die entsprechende Verordnung, der European Accessibility Act (EAA) oder auf Deutsch «RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen», ist zwar bereits in Kraft, die darin definierte Übergangsfrist läuft im Sommer 2025 ab.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Produkte und Dienstleistungen in der EU für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Er verpflichtet Unternehmen, eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu diesen Produkten und Dienstleistungen haben.

Der EAA ist ein EU-Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere:

  • Websites und Apps: Online-Shops, Informationsseiten, Ticketing-Systeme usw.
  • Elektronische Geräte: Computer, Smartphones, Tablets usw.
  • Dienstleistungen: Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books usw.
  • Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Paketautomaten, Check-in-Automaten usw.

Warum ist der EAA wichtig?

Rund 15 % der Weltbevölkerung haben eine Behinderung. Das sind etwa 1 Milliarde Menschen. Sie haben oft Schwierigkeiten, digitale Angebote zu nutzen. Der EAA soll sicherstellen, dass auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können.

Auswirkungen auf die Schweiz

Der EAA gilt zwar primär für EU-Staaten, hat aber auch Auswirkungen auf die Schweiz. Schweizer Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen die Anforderungen des EAA erfüllen. Dies betrifft insbesondere Online-Shops, die in die EU liefern, und Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für EU-Kunden anbieten.

Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können. Dazu gehört beispielsweise:

  • Alternative Texte für Bilder: Screenreader können diese vorlesen.
  • Tastaturbedienung: Auch Menschen, die keine Maus nutzen können, müssen die Website bedienen können.
  • Leichte Sprache: Texte sollen einfach und verständlich sein.
  • Barrierefreie Formulare: Sie sollen auch von Menschen mit Sehbehinderungen ausgefüllt werden können.

Wie können Unternehmen die Anforderungen des EAA erfüllen?

Es gibt verschiedene Richtlinien und Standards, die Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit helfen können. Die wichtigsten sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie enthalten detaillierte Anforderungen an barrierefreie Webinhalte. Um den EAA zur erfüllen müssen die WCAG 2.2 der Konformitätsstufe AA eingehalten werden.

Was sind die Konsequenzen bei Nichterfüllung?

Die Nichtbeachtung des European Accessibility Act (EAA) durch Unternehmen zieht ein vielschichtiges Geflecht von Konsequenzen nach sich, das sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche und reputationsbezogene Aspekte umfasst. Im Bereich des Rechts drohen empfindliche Bussgelder, deren Höhe je nach nationaler Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten variiert, jedoch in einigen Ländern beträchtliche Summen erreichen kann. Darüber hinaus können betroffene Personen oder Organisationen rechtliche Schritte einleiten, was zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und einem erheblichen Imageschaden für das Unternehmen führen kann. In extremen Fällen droht sogar der Rückruf von Produkten, die den Anforderungen des EAA nicht entsprechen.

Auf wirtschaftlicher Ebene riskieren Unternehmen, die den EAA ignorieren, den Verlust von Marktanteilen, da barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zunehmend zum Wettbewerbsvorteil werden. Die Missachtung der Richtlinie kann zudem zu einem nachhaltigen Schaden der Reputation führen, da Verbraucher vermehrt Wert auf soziale Verantwortung und Inklusion legen. Die nachträgliche Anpassung von Produkten und Dienstleistungen, um den EAA-Anforderungen gerecht zu werden, verursacht zudem oft höhere Kosten als die Integration der Barrierefreiheit von Anfang an.

Zusätzlich zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen droht der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, da Unternehmen, die den EAA nicht erfüllen, von der Teilnahme an solchen Verfahren ausgeschlossen werden können. Der Verwaltungsaufwand erhöht sich ebenfalls, da Unternehmen zusätzliche Ressourcen aufwenden müssen, um die Einhaltung des EAA nachzuweisen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sich frühzeitig mit den Anforderungen des EAA auseinandersetzen und proaktive Massnahmen ergreifen, um die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten.